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Nachtlinsen für den Straßenverkehr geeignet
Eine großangelegte Studie der Fachhochschule Jena in Zusammenarbeit mit dem Augenlaser-zentrum Halle beweist, dass die Ortho-K-Linsen bezüglich der Korrektur der Kurzsichtigkeit vergleichbare Resultate liefern wie Brillen und herkömmliche Kontaktlinsen. Somit ist eine Fahrtauglichkeit von den s.g. Nachtlinsen gegeben.
Getestet wurde sowohl die optische Korrektur des Sehfehlers (Tagesschärfe) wie auch Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit. In Vergleich zu Referenzgruppen der Brillen- und Kontaktlinsen-Träger zeigte sich, dass fast alle Testpersonen mit Ortho-K-Linsen zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet waren.
Orthokeratologische Nachtlinsen (Otho-K-Linsen) werden nur nachts eingesetzt und verformen die Hornhaut so, dass für die Dauer eines Tages die Kurzsichtigkeit korrigiert ist. So können kurzsichtige Autofahrer auch im Straßenverkehr auf andere Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen verzichten. Die Korrektur ist schmerzlos und wird meist gut vertragen.
Für die Studie wurden sowohl die Fahrerlaubnisverordnung wie auch die strengen Empfehlungen der DOG (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft) und des BVA (Berufsverband der Augenärzte) beachtet.
Rechtliche Lage
In Deutschland werden kurzsichtige Autofahrer, die ihre Hornhaut mit Ortho-K-Linsen korrigieren, noch nicht zum Straßenverkehr zugelassen. In der Schweiz dagegen dürfen Anwender von Nachtlinsen mit speziellen Bescheinigung des Korrekturerfolges am Straßenverkehr teilnehmen.
Das Verfahren die Kurzsichtigkeit mit Nachtlinsen zu korrigieren ist in den USA, Asien aber auch innerhalb der EU in England, und Holland weit verbreitet. Bleibt abzuwarten wie lange der deutsche Gesetzgeber braucht, für die Ortho-K-Linsen hierzulande die Straßenverkehrszulassung zu erteilen. |
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