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Medikamentenverkauf an Kinder
»Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren« steht auf vielen Verpackungen, wenn es sich um apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Dennoch dürfen Apotheke laut Gesetz auch diese Arzneien an Kinder abgeben.
Keine Arznei in Kinderhände
Trotz der Gesetzeslage sollten Kinder keine Botengänge zur Apotheke machen. Kinder eignen sich wenig dazu, Informationen zu Nebenwirkungen, Einnahmehinweise oder etwaige Unverträglichkeiten aufzunehmen und diese den Erwachsenen weiterzugeben. Außerdem können gerade kleinere Kinder in Versuchung kommen, die Medikamente zu probieren.
Bringdienst als Alternative
Viele Apotheken bietet bereits einen kostenlose Bringdienst an. Fragen sie nach. |
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1. |
Medikamentenverkauf an Kinder |
2. |
Lieber keine Arznei in Kinderhände |
3. |
Bei Medikamenten lieber Bringdienst nutzen statt Kinder schicken |
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